Жень.
там тебе правильно сказали
Nimm internen Kontakt mit Kundigen wie Yeti oder PzGrenOffz auf, diskutiere nur intern. Nimm Dir einen Fachanwalt, keinen normalen Anwalt, Waffenrecht ist sehr speziell. Der Anwalt soll sofort Akteneinsicht beantragen, mit den Informationen aus der Akte kannst Du Dich dann von ihm beraten lassen, gezielt dazu aber auch andere Kundige Leute intern befragen. Argumentiere nicht hier, denn die Ermittlungsbehörden lesen hier mit und können sich wunderbar auf jedes Argument vorbereiten. Wer Dir mit Argumenten beistehen will, soll Dir PN oder Mail senden. Nimm Kontakt mit Jenni von Klingenwelt auf, sie vertreibt ja inländisch diese Messer. Nimm außerdem Kontakt mit Böker auf, 2 der drei beschlagnahmten Messer gehören zu ihrem Sortiment. Sie sollen Dir beistehen, das ist ja wohl auch für die Sicherheit ihrer Kunden wichtig, etwas Rechtmäßiges erworben zu haben. Grundsätzlich gilt: Um verbotene Waffe zu sein, benötigt das Messer zuallererst selbst die Eigenschaft als Hieb- und Stoßwaffe. Es gibt bislang keinen Feststellungsbescheid, der pauschal einem kleinen Ringmesser eine Waffeneigenschaft zuordnet. Man kann immer argumentieren, es handele sich um ein Gebrauchsmesser, und der Ring hat die Eigenschaft, auch ein kleines und damit möglichst unbedrohliches Messer sicher führen zu können. Außerdem kann ich mir keinen Alltagsgegenstand denken, mit dem man so ein Messer verwechseln könnte. Eine Akteneinsicht wird Dir und Deinem Anwalt erst einmal zeigen, ob das Messer schon begutachtet wurde, welche Gutachter das waren und WAS sie konkret ausgeführt haben. Ansonsten: UNGLAUBLICH!!